Die Vereinsversammlung ist unabhängig von der Zahl der Teilnehmer beschlussfähig.
Zur Beschlussfassung, mit Ausnahme von Statutenänderungen, ist das einfache Mehr der anwesenden Mitglieder massgebend.
Statutenänderungen bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vereinsversammlung.
Über Traktanden, die in der Einladung nicht aufgeführt sind, kann nur mit Zustimmung aller Anwesenden endgültig Beschluss gefasst werden.
|