UNSER VORSTAND

Funktion Name
 Präsidentin Klaasje Bachmann
Kassier Vincent de Veer
Beisitzer Jan van Westing
Beisitzer Hetty van Hoeven
Beisitzer Peter Bachmann
Beisitzer Trudie van Schie
 

Unsere Statuten

I Name und Sitz

Artikel 1
Unter dem Namen Ortsgruppe Zürich der Gesellschaft Schweiz-Holland besteht ein selbständiger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Der Sitz des Vereins ist Zürich.

II Zweck

Artikel 2

Der Verein hat den Zweck, die Beziehungen und das gegenseitige Verständnis zwischen der Schweiz und der Niederlanden auf allen ihm möglichen Gebieten zu fördern.

 

Zur Erreichung seines Zwecks wird der Verein eng mit der Gesellschaft Schweiz-Holland sowie mit anderen Ortsgruppen dieser Gesellschaft zusammenarbeiten. 

III Tätigkeitsgebiet

Artikel 3

Das Tätigkeitsgebiet des Vereins erstreckt sich auf den Kanton Zürich und sein Einzugsgebiet.

IV Mitgliedschaft

Artikel 4

Als Mitglieder des Vereins können natürliche oder juristische Personen aufgenommen werden.

Artikel 5
Der Eintritt von Mitgliedern kann jederzeit erfolgen. Das Aufnahmegesuch ist an den Vorstand zu richten. die Aufnahme von Mitgliedern kann vom Vorstand ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Artikel 6
Der Austritt von Mitgliedern ist auf das Ende des Kalenderjahres zulässig.
Artikel 7
Der Vorstand ist befugt, jederzeit Mitglieder ohne Angabe von Gründen auszuschliessen. 

V Organisation

Artikel 8

Die Organe des Vereins sind:

  • die Vereinsversammlung
  • der Vorstand
  • die Rechnungsrevisoren
Artikel 9

Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ. Sie wird vom Vorstand einberufen, wenigstens einmal jährlich zur ordentlichen Vereinsversammlung je nach Bedarf zu ausserordentlichen Vereinsversammlungen.

Artikel 10

Die Vereinsversammlung ist unabhängig von der Zahl der Teilnehmer beschlussfähig.

Zur Beschlussfassung, mit Ausnahme von Statutenänderungen, ist das einfache Mehr der anwesenden Mitglieder massgebend.

Statutenänderungen bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vereinsversammlung.

Über Traktanden, die in der Einladung nicht aufgeführt sind, kann nur mit Zustimmung aller Anwesenden endgültig Beschluss gefasst werden.

Artikel 11

Die Vereinsversammlung beschliesst über folgenden Gegenstände:

  • Abnahme des jährlichen Tätigkeitsberichts des Vorstandes
  • Abnahme der Jahresrechnung
  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge
  • Wahl des Vorstandes
  • Wahl des Präsidenten
  • Wahl der Rechnungsrevisoren
  • Statutenänderungen
  • Wahl der Delegierten in die Gesellschaft Schweiz-Holland
  • Auflösung des Vereins
Artikel 12

Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ. Er besorgt alle Geschäfte, die nicht ausdrücklich anderen Organen zugewiesen sind. Er vertritt den Verein nach aussen; der Präsident und ein Vorstandsmitglied führen Kollektivunterschrift.

Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Abgesehen vom Präsidenten konstituiert er sich selbst.

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident, bei dessen Verhinderung der Vorsitzenden den Stichentscheid.

Der Vorstand kann seine Beschlüsse auch auf dem Zirkularweg oder telefonisch fassen.

Artikel 13

Die Vorstandsmitglieder (inklusive Präsidenten) werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Sie sind wieder wählbar.

Artikel 14

Die Vereinsversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren für die Dauer von drei Jahren. Ihre Wiederwahl ist statthaft.

Die Rechnungsrevisoren haben die Vereinsrechnung zu prüfen und der jährlichen ordentlichen Vereinsversammlung darüber zu berichten.

VI Finanzielles

Artikel 15

Die Einnahmen des Vereins werden gebildet aus den von der Vereinsversammlung beschlossenen Mitgliederbeiträgen sowie allfälligen freiwilligen Zuwendungen.

Für die Verpflichtungen des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

VII Schlussbestimmungen

Artikel 16

Die seit 1957 ohne Änderung angewandten, aber bisher nicht datierten Statuten werden genehmigt.

Also beschlossen an der Generalversammlung vom 01. Juli 1978 in Rheinau

Namens der

GESELLSCHAFT SCHWEIZ-HOLLAND

Gruppe Zürich

P. Schuppli, Präsident

G. van Riemsdijk, Sekretär